Mitteilungspflicht bei Kartenverlust

Wer den Verlust einer Bank- oder EC-Karte nicht unverzüglich meldet, muss sich ein Mitverschulden am entstehenden Schaden zurechnen lassen.

Sobald Sie den Verlust Ihrer EC-Karte entdecken, müssen Sie unverzüglich die ausstellende Bank oder den zentralen Sperrannahmedienst über den Verlust informieren. Bei Verzögerungen oder einem Versäumnis trifft Sie anderenfalls ein Mitverschulden am entstehenden Schaden.

Das Landgericht Trier sah daher auch eine Verletzung der Schadensminderungspflicht in einem Fall, bei dem der Kartenbesitzer erst zwei Tage wartete, bevor er den Verlust der Bank meldete. Die Richter billigen dem Karteninhaber zwar einige Stunden zu, um den Verlust zu klären und die Service- oder Hotline-Nummer der Bank zu ermitteln. Jedoch muss die Mitteilung trotzdem schnellstmöglich erfolgen.

 
 
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