Unterhaltsrecht

Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt

Das Unterhaltsrecht gehört mit zum Familienrecht befasst sich mit der Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person, wobei die Verpflichtung zu einer Unterhaltszahlung vertraglich bedingt oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

Mit in das Unterhaltsrecht fällt einerseits der Kindesunterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet und die sich Höhe des Unterhalts mit der Vollendung des 6., 12. und 18. Lebensjahres ändert. Solange Kinder noch minderjährig sind, haben sie immer einen Unterhaltsanspruch, da sie in aller Regel weder Vermögen noch ein Einkommen haben. Volljährige Kinder haben lediglich noch einen Anspruch auf Barunterhalt (Betreuung, Einkauf usw. entfallen hier).

Auf der anderen Seite umfasst das Unterhaltsrecht auch den so genannten Ehegattenunterhalt, also Zahlungen an den Ex-Ehegatten. Hierbei wird zwischen dem Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte dem anderen zu zahlen hat, sofern die beiden auch tatsächlich vollständig getrennt leben, und dem nachehelichen Unterhalt unterschieden. Der nacheheliche Unterhalt ist zu zahlen, wenn der unterhaltsbegehrende Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Scheidung bedürftig ist oder dieser gemeinsame minderjährige Kinder betreut.

Falls Sie Fragen bezüglich der verschiedenen Unterhaltszahlungen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei in Oldenburg wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 
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